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Anonym.


Hauptschluß der ausserordentlichen Reichsdeputation vom 25sten Februar1803 die Entschädigungen betreffend, mit der französischen Original-Ausfertigung der 47 ersten §§. Nebst dem Reichsgutachten darüber vom 24sten März, und dem kaiserl. Kommissions-Ratifikationsdekret vom 27sten April desselben Jahres. Frankfurt am Main,, bei Phil. Wilh. Eichenberg 1803.. Kl-4°. 80 S. . Zweifarb. Pappband d.Zt. Etwas berieben. Decken aus lackierten Edelpapieren mit Wasserzeichen. 0 €
Erste Ausgabe. - Zeitgenöss. Besitzeintrag a.d. Vorsatz. Nahezu fleckfrei.
„Reichsdeputation“ wurde im „Heiligen römischen Reich deutscher Nation“ der von Kaiser und Reich zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten ernannte Ausschuß genannt. Die berühmteste und letzte Zusammenkunft dieser Art war die nach dem Frieden von Lunéville (9.Febr. 1801) am 24.August 1802 in Regensburg zusammengetretene, als deren Ergebnis der sogenannte „Reichsdeputationshauptschluß“ eine Neuordnung der deutschen Staaten und damit faktisch das Ende des alten Reichs beschlossen hatte. Aufgabe dieser Reichsdeputation war, die in dem genannten Friedensvertrag getroffenen Vereinbarungen über die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich und die Entschädigung der dadurch territorial geschädigten deutschen Fürsten durchzuführen. Ergebnis dieser unter der bestimmenden Vermittlung Russlands und Frankreichs durchgeführten Verhandlungen war die Zurückdrängung Österreichs, die Stärkung Preußens und Bayerns. Der Kaiser stimmte dem unter Vorbehalt zu. Die am tiefsten greifende Umgestaltung war aber die Aufhebung der theokratischen Verfassung des alten Reiches. Alle geistlichen Fürstentümer wurden aufgehoben, nur das Kurfürstentum Mainz und die geistlichen Ritterorden (Johanniter- und Deutscher Orden) in ihren Rechten belassen. Von den freien Reichsstädten blieben nur sechs erhalten. Die Auswirkungen der Verträge waren vielfältig und gingen weit über das Politische hinaus. Eine Reaktion auf die mit der Säkularisation von Kirchen und Klöstern verbundenen Verbreitung sakraler Kunstgegenstände war die Auseinandersetzung mit dem künstlerischen Reichtum der Vorwelt, Rückbesinnung auf alte Traditionen, letztlich auch die Wende der bis dahin eher fortschrittlichen romantischen Bewegung zu einer konservativen mit den bekannten regressiven Tendenzen z.B eines A.H.MÜLLER oder FR.SCHLEGEL.
 
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