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Anonym.


Beleuchtung der Petition, welche (angeblich) der bürgerliche Handelsstand der königl. Haupt- und Residenz-Stadt München, in Betreff des Verfalls des Handels, und der Abstellung der denselben untergrabenden Mißbräuche und Beeinträchtigungen, unterm 13.April 1819 an die erste Stände-Versammlung des Königreiches Baiern übergeben hat. Von den jüdischen Glaubens-Genossen zu München. München,, ohne Drucker 1819.. 52 S.. Rückenbroschur d.Zt. 0 €
Wohl einzige Ausgabe (bibliogr. für mich nicht nachweisbar. Ich kann lediglich ein weiteres Exemplar, das der Bayer. Staatsbibliothek nachweisen). - Die letzte Seite ist angestaubt.
Glänzend formulierte Polemik, veranlaßt durch eine Petition, die „(angeblich)“ der „bürgerliche Handelsstand“ eingereicht hat, dessen „Interesse“ aber wohl eher vorgeschoben war, um die Juden allgemein und die jüdischen Geschäftsleute speziell in ihrer Existenz zu treffen. Besonders bemerkenswert ist, daß die "Beleuchtung" „München am 1. Juni 1819“ datiert ist; wenig später, am 2.August 1819, brachen die sog. „Hep-Hep“-Unruhen in Würzburg aus und verbreiteten sich wie ein Steppenbrand über Deutschland. Die klare, hellsichtige Analyse des leider unbekannten Verfassers belegt, daß diese Unruhen nicht spontan ausbrachen, sondern auf verschiedenen Ebenen vorbereitet und gesteuert waren (vgl. auch Blatt No.0325). Die Klagen waren Ausdruck der weitverbreiteten und langlebigen antijüdischen Vorurteile und Behauptungen. Der Text widerlegt auf erfrischend offensive Weise jeden der Klagepunkte der Petition und bezeichnet die dahinter stehende Haltung (vielleicht erstmals) als „Krankheit“. So beginnt der Text: „Wie in den Zeiten der tiefsten Barbarei sollen im neunzehnten Jahrhundert die Juden neuerdings geächtet werden! Alles Unheil, worunter die Christenheit seufzet, will auf Rechnung der Juden geschrieben werden – es ist Manie, sich gegen sie zu erheben. In einem Anfalle dieser Art Krankheit übergaben die Vorstände des hierortigen Handelsstandes schon am 25ten August 1817 an das k. Staatsministerium des Innern Beschwerde wegen Beeinträchtigung, sie klagten vorzüglich die Juden an, und in einem Zeitraume von beinahe zwanzig Monaten haben sie sich nicht bemüht, ihren Krankheitszustand kennen zu lernen; noch jetzt wähnen sie, möchten sie selbst glauben machen, daß es gerade die Juden seyen, welche dem christlichen Handelsstande den Untergang bereiten.“ Und er beweist durch „unwidersprechliche Thatsachen“, daß die „Jüdischen Glaubens-Genossen“ den Handelsplatz München erst „merkantilisch“ belebt haben, aber in der Ausübung des Gewerbes benachteiligt seien.
 
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